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HilfecenterAllgemeine Geschäftsbedingungen
VISTA Las Vegas Race Weekend Party in Zusammenarbeit mit McLaren F1 im Drai's Beachclub
Diese Bedingungen gelten für alle Tickets und den Eintritt zum Veranstaltungsort.
Alle in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die Bedeutung, die ihnen in Absatz 1 dieser Bedingungen unten zugewiesen wird.
Wenn ein Ticket gedruckt wird, erscheinen diese Bedingungen in abgekürzter Form auf jedem Ticket. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und der abgekürzten Form auf einem Ticket haben diese Bedingungen Vorrang.
Definitionen und Interpretation
1. In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die folgenden Bedeutungen:
„Ambush Marketing“ bezeichnet die unbefugte Verwendung eines Tickets als Preis oder in einer Lotterie oder einem Wettbewerb oder für andere Werbe-, Werbe- oder kommerzielle Zwecke und/oder jede andere Aktivität einer nicht vom Veranstalter autorisierten Person, die: (a) die Person mit der Veranstaltung in Verbindung bringt; (b) die Bekanntheit oder den guten Willen der Veranstaltung ausnutzt oder (c) die Wirkung hat (nach vernünftiger Meinung des Veranstalters), den Status eines Geschäftspartner für eine Person, die kein Geschäftspartner ist oder den Status eines Geschäftspartners auf andere Weise herabsetzt;
„Autorisierte Person/en“ bezeichnet das gesamte Veranstaltungsmanagement, das Veranstaltungsmanagement, die Polizei, öffentliche Stellen und Behörden, die für die Sicherheit im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem Veranstaltungsort verantwortlich sind, sowie ihre jeweiligen Mitarbeiter, Beamten, Vertreter, Beamten und Marshals, die im Namen des Veranstalters als Veranstalter handeln.
„Geschäftspartner“ bezeichnet jeden offiziellen Sponsor, offiziellen Lieferanten, Rundfunkveranstalter, Lizenznehmer und/oder jede andere Partei, der von Zeit zu Zeit eine kommerzielle Verbindung mit der Veranstaltung gewährt wurde;
„Bedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regeln für den Veranstaltungsort, die durch Verweis in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden, zusammen mit allen Änderungen oder Aktualisierungen derselben, die von oder im Namen des Veranstalters von Zeit zu Zeit herausgegeben werden;
„Event“ bezeichnet die VISTA Las Vegas F1-Rennwochenendparty in Zusammenarbeit mit McLaren F1 im Drais Beachclub
„Event-Website“ bedeutet www.vistalasvegas.com.
„Höhere Gewalt“ bezeichnet jede Ursache, die sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufstand, Unruhen, Terrorakte oder Drohungen derselben, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl wesentlicher Ausrüstung, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Wetter, einstweilige Verfügung Dritter, Anforderungen der Landesverteidigung, Pandemie, Epidemie, Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Gesetze oder Vorschriften nationaler oder lokaler Regierungen.
„Gast“ bezeichnet jede Person, für und in deren Namen der Ticketkäufer ein Ticket gekauft hat und die dieses Ticket gemäß den Bedingungen dieser Bedingungen vom Ticketkäufer erhalten hat, und/oder jede andere Person, die ein Ticket mit der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters verwendet.
„Gastgeber“ bezeichnet die Eigentümer und das Management des Drais Beachclub, Las Vegas.
„Offizielle Vertriebsagenten“ sind alle offiziellen Handelsvertreter, die von oder im Namen von
Veranstalter zusammen mit der Abendkasse am Veranstaltungsort (falls vorhanden).
„Ursprünglicher Verkaufspreis“ bezeichnet den für jedes Ticket angegebenen Preis zuzüglich aller Liefer- oder Verwaltungsgebühren (oder eines Teils davon).
Der Begriff „Person“ umfasst natürliche und juristische Personen.
„Lichtbildausweis“ bedeutet entweder einen Originalpass, einen originalen Fotokarten-Führerschein, HM Armed
Dienstausweis oder anderer nationaler Personalausweis.
„Verbotener Gegenstand“ bezeichnet alle Gegenstände, die als solche in der Veranstaltungsordnung aufgeführt sind, sowie die in Paragraph 28 dieser Bedingungen genannten Gegenstände.
„Veranstalter“ bezeichnet die TBA Group, einschließlich TBA Sport & Entertainment Limited (britische Firmennummer 08074677) und ihrer Tochtergesellschaften Velocity Experience Limited (britische Firmennummer)
10525800) und Zest Sports Group Limited (britische Firmennummer 10873082).
„Ticket“ bezeichnet ein Ticket (ob physisch oder digital (d. h. E-Ticket)), das den Zutritt zur Veranstaltung und zum Veranstaltungsort gemäß den darauf angegebenen Angaben gewährt.
„Ticketinhaber“ bezeichnet jede Person, die ein Ticket besitzt, besitzt oder nutzt, einschließlich (ohne Einschränkung) des Ticketkäufers, des Gastes oder jeder Person, an die das Ticket ausgestellt oder übertragen wurde.
„Ticketkäufer“ bezeichnet die rechtsfähige Person, die ein Ticket oder Tickets gemäß diesen Bedingungen beim Veranstalter und/oder bei einem offiziellen Verkaufsvertreter gekauft hat.
„Veranstaltungsort“ bezeichnet die physischen Räumlichkeiten des Drais Beachclub, Las Vegas, wobei es sich um die gesamten Räumlichkeiten handelt, in denen die Veranstaltung stattfindet und zu denen ein Ticket erforderlich ist, um Zutritt zu erhalten, einschließlich aller angrenzenden und umliegenden Bereiche, die vom Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung genutzt oder kontrolliert werden.
„Veranstaltungsordnung“ bezeichnet die vom Veranstalter veröffentlichten und auf www.vistalasvegas.com verfügbaren Sicherheitsprotokolle und sonstigen Zulassungsbedingungen zum Veranstaltungsort, da diese von Zeit zu Zeit vom Veranstalter geändert, ergänzt oder ersetzt werden können.
Allgemein
2. Die Bedingungen beinhalten die Bestimmungen des Veranstaltungsortes. Durch den Kauf eines Tickets erklären Sie sich mit den Bestimmungen des Veranstaltungsortes einverstanden. Wenn Sie die Bestimmungen des Veranstaltungsortes nicht einhalten, kann Ihnen der Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert oder der Veranstaltungsort verlassen werden. Im Falle von Unklarheiten zwischen einer oder mehreren Bestimmungen dieser Bedingungen und einer oder mehreren Bestimmungen der Veranstaltungsordnung haben die Bestimmungen dieser Bedingungen Vorrang.
3. Alle Tickets werden vom Veranstalter, dem Veranstalter der Veranstaltung, gemäß diesen Bedingungen ausgestellt. Alle Tickets sind und bleiben jederzeit Eigentum des Veranstalters.
4. Durch den Kauf, Besitz, Nutzung oder versuchte Nutzung eines Tickets wird davon ausgegangen, dass jeder Ticketinhaber diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und dass er diese Bedingungen vollständig und unwiderruflich akzeptiert und zugestimmt hat, an diese Bedingungen gebunden zu sein und sie einzuhalten. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der Ticketkäufer jeden nachfolgenden Ticketinhaber ausdrücklich auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht hat, und er ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jeder nachfolgende Ticketinhaber diese Bedingungen vollständig einhält.
5. Der Ticketinhaber muss diese Bedingungen sorgfältig lesen und darf kein Ticket kaufen, behalten, nutzen oder versuchen, ein Ticket zu benutzen oder den Veranstaltungsort zu betreten oder zu betreten, wenn er diese Bedingungen nicht versteht und ihnen nicht zustimmt. Im Sinne dieser Bedingungen beinhaltet die Inanspruchnahme oder Nutzung eines Tickets unter anderem die Annahme des Tickets von einer beliebigen Person, den Besitz des Tickets, die Vorlage des Tickets an eine autorisierte Person außerhalb des Veranstaltungsortes, die Vorlage des Tickets für den Eintritt zum Veranstaltungsort und/oder die Nutzung des Tickets in Verbindung mit oder als Teil eines Reise- oder Bewirtungspakets.
6. Um dem Ticketinhaber den Zutritt zum Veranstaltungsort zu gewähren, setzt der Veranstalter voraus, dass der Ticketinhaber diese Bedingungen akzeptiert und ihnen zustimmt. Bei Nichtbeachtung oder Verletzung dieser Bedingungen werden gekaufte Tickets automatisch ungültig und die Ticketkäufer erhalten keinerlei Rückerstattung.
7. Der Veranstaltungsort behält sich alle Rechte vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen abzusagen, auszusetzen oder zu ändern, vorbehaltlich des Abschnitts „Rückerstattung“ dieser Bedingungen.
8. Der Veranstalter wird zwar offiziell von McLaren Racing Limited ernannt, aber nichts in diesen Bedingungen ist als Angebot der Formel 1 oder des F1 Heineken Silver Las Vegas Grand Prix 2023 auszulegen, ein offizielles Ticket oder einen Pass für ein Rennen, eine Veranstaltung, Show oder ein anderes gastronomisches Erlebnis zu erwerben. Der Veranstalter unterhält keine offizielle Beziehung zur Formel 1 oder dem F1 Heineken Silver Las Vegas Grand Prix 2023 und gibt in diesem Dokument oder anderweitig keine Zusicherungen ab, dass er berechtigt ist, offizielle Tickets oder Pässe zu verkaufen, die normalerweise von der Formel 1 oder dem F1 Heineken Silver Las Vegas Grand Prix 2023 verkauft werden.
9. Der Veranstalter gibt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf Formel-1-Veranstaltungen, einschließlich des F1 Heineken Silver Las Vegas Grand Prix 2023. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass es zu Garantien oder Zusicherungen des Veranstalters in Bezug auf
F1 Heineken Silver Las Vegas Grand Prix 2023, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Qualität der Action während der Rennen, die Möglichkeit der Ticketinhaber, das Renngeschehen vom Austragungsort aus oder von den an den Rennen teilnehmenden Fahrern zu verfolgen.
Kauf von Tickets
10. Tickets dürfen nur beim Veranstalter, Veranstalter oder einem offiziellen Vertriebsagenten gekauft oder direkt über diesen bezogen werden. Tickets, die von anderen Personen als dem Veranstalter, einem offiziellen Verkaufsvertreter (oder auf andere Weise gemäß diesen Bedingungen) gekauft oder über diese erworben wurden, sind ungültig oder anfechtbar und können beschlagnahmt und/oder storniert werden, ohne dass eine Haftung für Rückerstattung oder Entschädigung besteht. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Tickets, die über den Sekundärmarkt oder nicht autorisierte Plattformen erworben wurden.
11. Ticketkäufer und Gäste müssen mindestens 21 Jahre alt sein und müssen vor dem Betreten des Veranstaltungsortes einen Lichtbildausweis zur Kontrolle vorlegen.
12. Die Ticketpreise werden vom Veranstalter festgelegt. Alle Preise sind in Landeswährung angegeben und verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Steuern und Buchungs- oder Bearbeitungsgebühren sowie der Gebühren für die Abholung oder sichere Lieferung.
13. Eine für den Kauf von Tickets verwendete Zahlungskarte muss im Namen und an der Adresse des Ticketkäufers registriert sein. Der Veranstalter behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Ticketbestellungen abzulehnen oder zu stornieren, die diesem Absatz nicht entsprechen.
14. Der Ticketkäufer übernimmt die finanzielle Verantwortung für alle Transaktionen, die unter seinem Namen und/oder Konto getätigt werden. Alle Bank- oder sonstigen Gebühren, die durch Geldüberweisungen oder Währungsumrechnungen entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung der
Ticketkäufer.
15. Der Ticketverkauf ist endgültig. Änderungen, Stornierungen oder Umtausch von Tickets sind nicht gestattet, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegt oder vom Veranstalter, Veranstalter oder einem offiziellen Verkaufsvertreter von Zeit zu Zeit autorisiert und erleichtert.
16. Sobald der Ticketkaufvorgang abgeschlossen ist, die Tickets zugewiesen wurden und die vollständige Zahlung für diese Tickets bestätigt wurde, erhält der Ticketkäufer eine Bestätigung über den Verkauf der Tickets und eine Buchungsreferenznummer.
17. Für alle Online-Ticketkäufe fällt eine Bearbeitungs- und Kreditkartengebühr an, die als CC-Gebühr bezeichnet wird und 3,5% des Kaufpreises des Tickets beträgt.
Lieferung von Tickets
18. Die Tickets werden als „E-Tickets“ an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse geliefert. Tickets werden nicht an eine andere E-Mail-Adresse geliefert.
19. Wenn Tickets am Veranstaltungsort oder in einem Büro eines offiziellen Verkaufsvertreters zur Abholung bereitgestellt werden, darf nur der Ticketkäufer die Tickets abholen, und zwar nur dann gegen Vorlage einer Buchungsreferenznummer oder eines E-Vouchers, eines Lichtbildausweises und der für den Kauf verwendeten Zahlungskarte (falls zutreffend). Wenn die für den Kauf verwendete Zahlungskarte vor dem Abholdatum abläuft, muss der Ticketkäufer den Veranstalter, den Veranstalter oder den offiziellen Verkaufsvertreter (je nachdem, bei wem die Tickets gekauft wurden) vor der Abholung über die Änderung der Kartendaten informieren, um das Risiko eines Kreditkartenbetrugs zu minimieren.
20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, verloren gegangene, gestohlene, vergessene, beschädigte, verunstaltete oder gefälschte Tickets sowie Tickets, die nicht lesbar oder unvollständig sind, nicht zu ersetzen, ein Duplikat auszustellen oder anzunehmen.
21. Wenn die Tickets 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht eingegangen sind, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Ticketkäufers, sich an das entsprechende Kundendienstzentrum oder die offizielle Verkaufsagentur zu wenden, bei der die Tickets gekauft wurden.
Verwendung von Tickets
Es ist eine grundlegende Bedingung dieser Bedingungen, dass Tickets nicht: (a) öffentlich (einschließlich auf einer Website) zum Verkauf angeboten werden dürfen; oder (b) im Rahmen der Geschäftstätigkeit, in Bezug auf Werbezwecke, als Los in einer Auktion oder zu anderen Spendenzwecken, als Preis in einem Wettbewerb, Wettbewerb oder Gewinnspiel angeboten, übertragen oder im Paket mit
alle anderen Waren oder Dienstleistungen (auch als Teil eines Hotel- oder Reisepakets) oder auf andere Weise zu kommerziellen Zwecken. Jedes Ticket, das zum Verkauf, Verkauf oder Transfer zu kommerziellem oder finanziellem Gewinn angeboten wird, kann vom Veranstalter ohne vorherige Ankündigung storniert werden. Ticketinhabern, die das Ticket nutzen möchten, kann von einer autorisierten Person ohne Rückerstattung oder Entschädigung der Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert oder vom Veranstaltungsort vertrieben werden, und sie müssen alle in ihrem Besitz befindlichen Tickets auf Anfrage einer autorisierten Person aushändigen. Darüber hinaus kann der Veranstalter alle anderen Rechtsmittel einleiten, die ihm im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß gegen diese Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Einschränkung in diesem Absatz gilt nicht in Fällen, in denen der Ticketinhaber ein Ticket kostenlos an eine andere Person überträgt, sofern das Ticket nicht zum Zwecke der kommerziellen Nutzung übertragen wird.
Eintritt zum Veranstaltungsort
22. Der Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets gestattet, das vollständig und in keiner Weise verunstaltet oder beschädigt ist. Der Ticketkäufer und/oder alle Gäste müssen zu der auf ihrem Ticket angegebenen Zeit anreisen, um den garantierten Eintritt zu gewährleisten.
23. Der Veranstalter und autorisierte Personen können vor dem Betreten des Veranstaltungsortes oder jederzeit innerhalb des Veranstaltungsortes Sicherheitsdurchsuchungen (einschließlich einer Durchsuchung der Taschen, Kleidung und sonstigen Besitztümer des Ticketinhabers) durchführen, um die Einhaltung der Bedingungen zu überwachen und durchzusetzen (einschließlich des Auffindens und Entfernens verbotener Gegenstände) und um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Polizei kann informiert werden, wenn bei Durchsuchungen verbotene Gegenstände festgestellt werden, deren Besitz nach Ansicht des Veranstalters und/oder einer autorisierten Person eine Straftat darstellen könnte.
24. Der Ticketinhaber erkennt an, dass er selbst für sein Eigentum verantwortlich ist, das zu und in einen Veranstaltungsort gebracht wird (einschließlich verbotener Gegenstände). Keiner der Veranstalter, Veranstalter oder autorisierte Personen übernehmen die Verantwortung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung des persönlichen Eigentums eines Ticketinhabers, und jeder Ticketinhaber entbindet hiermit den Veranstalter, den Veranstalter und jede autorisierte Person von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden an persönlichem Eigentum, die sie im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Veranstaltungsort erleiden könnten.
25. Ticketinhaber müssen ihre Tickets jederzeit aufbewahren, solange sie sich am Veranstaltungsort aufhalten. Tickets und ein dazugehöriger Lichtbildausweis müssen zur Kontrolle an den Eingängen des Veranstaltungsortes oder an einem anderen Ort innerhalb des Veranstaltungsortes auf Anfrage durch eine autorisierte Person vorgelegt werden. Wenn Sie dies nicht tun oder dies verweigern, kann dies dazu führen, dass der Ticketinhaber vom Veranstaltungsort ausgeschlossen wird.
26. Jede autorisierte Person kann einem Ticketinhaber, der nach berechtigtem Ermessen auf Anfrage kein gültiges Ticket vorlegt, (b) gegen eine der Bedingungen verstößt (einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Kommunikationsgeräten), (c) die Anweisungen einer autorisierten Person nicht befolgt, (d) die Sichtweise anderer Zuschauer unangemessen behindern kann, ohne Rückerstattung oder Entschädigung den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern.; e) eine Quelle von Gefahr, Belästigung oder Belästigung sein kann oder auf andere Weise Anlass zu Bedenken geben kann Bezug zu den Sicherheitsvorkehrungen für die Veranstaltung oder wer sich in einer Weise verhält, die provokativ, diskriminierend, beleidigend, unanständig oder bedrohlich ist oder als solche ausgelegt werden könnte (sei es für das Leben oder die Sicherheit von sich selbst oder einer anderen Person (en)), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) öffentliche Nacktheit oder Unanständigkeit; (ii) übermäßiger Lärm oder jegliche Beeinträchtigung der Durchführung der Veranstaltung; (iii)) das Tragen oder anderweitige Zurschaustellen kommerzieller, politischer oder anstößiger Schilder oder Logos; (iv) das Werfen von Gegenständen, die Personen verletzen oder beschädigen könnten Personen oder Eigentum; (v) die Behinderung von Gangways, Zugängen, Ausgängen, Eingängen oder Treppen; (vi) Erklimmen von Dächern, Wänden, Zäunen, Tribünen, Lichtmasten oder anderen Strukturen oder Konstruktionen am Veranstaltungsort oder das Stehen auf Sitzen; (vii) Verunstaltung oder Verdeckung von Hinweisen, Werbung, Kennzeichnung oder Beschilderung; (viii) Rauchen in Bereichen, in denen das Rauchen nicht erlaubt ist; und/oder (ix) Verhalten (sei es durch die Verwendung von Sprache, Gesten oder auf andere Weise), die geeignet sind, jede vernünftige Person zu beleidigen, zu demütigen, einzuschüchtern, zu bedrohen, zu verunglimpfen oder zu verleumden Person (einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrer, Teammitglied, Offizieller, Offizieller, autorisierter Personen oder sonstiger Zuschauer) aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Kultur, Hautfarbe, Abstammung, Nation oder ethnischer Herkunft; (f) steht merklich unter dem Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder einer verhaltensverändernden Substanz; (g) steht im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben oder zu begehen droht oder über den Veranstaltungsort; (h) während des Aufenthalts einen Bereich mit beschränktem Zugang oder verbotenen Bereich oder einen anderen Bereich betritt, in dem diese Person nicht zugelassen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bereiche, für die eine Akkreditierung erforderlich ist oder der als Bereich ausgewiesen ist, zu dem die Öffentlichkeit keinen Zugang hat; (i) beschädigt, beeinträchtigt oder manipuliert jegliches Eigentum Dritter; (j) unangemessen gekleidet ist
und insbesondere die folgenden Artikel trägt: übergroße oder übermäßig weite Kleidung, Hoodies oder hängende Hosen, ärmellose Herrenhemden, Sportbekleidung, Trikots, Basketballschuhe, Jogginghosen, Herren-Shorts, Herrensandalen, Sporthüte, freiliegende Ketten, Halstücher, Grills oder Mundschmuck, Rucksäcke, Handschuhe, Sonnenbrillen oder Selfie-Sticks; und/oder (h) im Besitz verbotener Gegenstände ist, einschließlich: i) jeder Artikel, der anstößig, gefährlich, gefährlich und/oder illegal ist oder der als Waffe oder Rakete verwendet werden kann oder von dem erwartet werden kann, dass er als Waffe oder Rakete verwendet wird oder der das Vergnügen, den Komfort oder die Sicherheit von Personen oder die Sicherheit am Veranstaltungsort gefährden oder anderweitig beeinträchtigen (oder eine Gefahr für diese darstellen) (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Messer, Feuerwerkskörper, Schusswaffen, Sprengstoffe, brennbare Gegenstände (außer Zigarettenanzünder oder Streichhölzer für den persönlichen Gebrauch), Druckgasbehälter, Streitkolben, Fackeln, Laser, Rauchbomben und/oder illegale Drogen (außer denen, die von einem zugelassenen Arzt verschrieben wurden); (ii) Transparente, Plakate, Flugblätter, Schilder oder andere Materialien, Gegenstände, Gegenstände oder Kleidung, auf denen politische, religiöse, beleidigende oder beleidigende Äußerungen dargestellt werden, oder rassistische Botschaften, Slogans oder Bilder oder werbliche oder kommerzielle Kennzeichnungen; (iii) jede Kamera oder jedes andere Foto- oder Aufnahmegerät (gleich welcher Art und ob Standbilder oder bewegte Bilder aufnehmen können), außer für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch; und/oder (iv) alle anderen Artikel, von denen der Veranstalter und/oder eine autorisierte Person ihrer Meinung nach eine Gefahrenquelle, Belästigung oder Belästigung darstellen könnten oder die anderweitig Anlass zu Bedenken geben könnten im Zusammenhang mit Sicherheitsvorkehrungen für die Veranstaltung.
27. Ein erneuter Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur im alleinigen Ermessen des Veranstalters oder einer autorisierten Person gestattet und kann, falls er gewährt wird, die Verwendung alternativer Zugangsmittel durch den Ticketinhaber in Verbindung mit seinem Ticket erfordern (z. B. Stempel oder Armband).
Verbotene Gegenstände und Artikel, die einer Beschränkung unterliegen
28. Der Veranstalter hat das ausschließliche Recht, zu bestimmen, welche Gegenstände ein Ticketinhaber zum Veranstaltungsort mitbringen darf. Das Mitbringen der folgenden Gegenstände zum Veranstaltungsort ist untersagt, und der Veranstalter oder eine autorisierte Person hat jedem, der diese Gegenstände mit an den Veranstaltungsort gebracht hat, den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern oder ihn aus dem Veranstaltungsort zu werfen:
a) Leitern (einschließlich Trittleitern); Kisten; Kisten, einschließlich Faltkisten und ähnliche Gegenstände, die dazu bestimmt sind, eine erhöhte Sichtposition zu erreichen;
b) Gegenstände, die nach Meinung des Veranstalters oder einer autorisierten Person als Waffen verwendet werden könnten (einschließlich Schusswaffen, Messer, Stöcke usw.);
c) pyrotechnische Geräte; Feuerwerkskörper oder Sprengstoffe; Rauchkanister; Brandsätze; Fackeln, Klaxone, Druckgashörner oder ähnliche Gegenstände;
d) Musikinstrumente, Megaphone, PA-Systeme oder ähnliche Geräte, die zur Verstärkung oder Übertragung verwendet werden;
e) Modellflugzeuge; Drohnen; Drachen oder ähnliche luftgestützte Fahrzeuge/Gegenstände;
f) Fahrräder, Roller und andere Aufsitzausrüstungen, sofern sie nicht benutzt werden müssen
als Mobilitätshilfe für registrierte Personen mit eingeschränkter Mobilität;
g) Gegenstände auf Rädern, einschließlich Skateboards, Schlittschuhe (einschließlich Inlineskates) und andere
nicht autorisierte Sportartikel;
h) alle Gegenstände oder Kleidungsstücke, auf denen eine Handelskennzeichnung, Bilder oder Angaben angebracht sind
die nach Ansicht des Veranstalters oder einer autorisierten Person verwendet werden können für
Ambush Marketing oder andere ähnliche unautorisierte Werbezwecke;
i) alkoholische Getränke und Lebensmittel (mit Ausnahme derjenigen, die nach eigenem Ermessen zugelassen sind)
Promoter); Medikamente (außer verschreibungspflichtigen Medikamenten) oder andere Legal Highs;
j) Gegenstände, die nach berechtigtem Ermessen des Veranstalters oder einer autorisierten Person andere Teilnehmer der Veranstaltung möglicherweise schädigen, beunruhigen, verärgern oder beleidigen könnten; und
k) Flugblätter oder anderes Werbematerial.
29. Verbotene Gegenstände können nach Ermessen einer autorisierten Person entfernt, konfisziert oder vernichtet werden, und ein Ticketinhaber hat kein Recht auf Rückgabe des Artikels.
30. Haustiere oder Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, dürfen nicht in den Veranstaltungsort gebracht werden.
Verhaltensstandards
31. Drohnendes, beleidigendes, gewalttätiges, unhöfliches oder diskriminierendes Verhalten und Schimpfwörter sind strengstens verboten und führen zum Ausschluss vom Veranstaltungsort und gegebenenfalls zu Durchsetzungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden.
32. Eingriffe oder Manipulationen an Geräten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder ähnlicher Infrastruktur innerhalb des Veranstaltungsortes werden nicht toleriert und führen zum Ausschluss vom Veranstaltungsort und, wenn
angemessene Durchsetzungsmaßnahmen, die von den zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet werden.
33. Es ist strengstens untersagt, Hinweise, Werbung oder andere Artikel des Event-Brandings zu verunstalten oder zu verschleiern.
34. Mobiltelefone und ähnliche Kommunikationsgeräte sind innerhalb des Veranstaltungsortes erlaubt, soweit sie ausschließlich für den persönlichen und privaten Gebrauch verwendet werden und den festgelegten Regeln und Anforderungen entsprechen, die vom Veranstalter und/oder Veranstalter am Veranstaltungsort veröffentlicht werden. Mobilgeräte, die entgegen einer solchen Richtlinie verwendet werden, müssen den Beamten übergeben werden, oder die Person, die sie verwendet, muss den Veranstaltungsort verlassen.
35. Der Konsum berauschender Spirituosen ist in ausgewiesenen Bereichen und zu den vom Veranstalter und Veranstalter festgelegten Zeiten gestattet. Der Veranstalter und der Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Verkauf von Alkohol und Lebensmitteln jederzeit auszusetzen. Jeder, der nach begründeter Meinung des Veranstalters oder einer autorisierten Person zu viel Alkohol konsumiert hat, wird vom Veranstaltungsort ausgeschlossen.
36. Rauchen jeglicher Art, einschließlich der Verwendung von elektronischen (E) Zigaretten, ist verboten. Das Rauchen ist auf dem Gelände des Veranstaltungsortes nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Anweisungen des Veranstalters gestattet. Diese Anweisungen können jederzeit geändert werden, um die Sicherheit aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zu gewährleisten. Jeder, der auf Anfrage des Veranstalters nicht mit dem Rauchen aufhört oder
Jede autorisierte Person wird vom Veranstaltungsort ausgeschlossen.
37. Kein Ticketinhaber darf sich an irgendeiner Form von Ambush-Marketing oder Verhalten beteiligen
jede Aktivität, die mit den Rechten eines Geschäftspartners kollidiert, diese verletzt oder beeinträchtigt. Zur Klarstellung: McLaren (einschließlich McLaren Racing Limited) ist ein solcher Geschäftspartner, und Ticketinhaber dürfen nichts tun, was ihre kommerziellen Interessen beeinträchtigt, ihre Rechte verletzt oder sie auf andere Weise in Verruf bringt.
38. Kein Ticketinhaber ist berechtigt, Aktionen, Werbe-, Marketing- oder andere kommerzielle Aktivitäten in oder um den Veranstaltungsort durchzuführen, durchzuführen oder durchführen zu lassen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vom Veranstalter genehmigt (und ein Ticketinhaber kann gebeten werden, beim Eintritt zum Veranstaltungsort oder jederzeit während seines Aufenthalts am Veranstaltungsort eine Kopie einer solchen Genehmigung auszuhändigen).
39. Außer in jedem Fall mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters darf ein Ticketinhaber während des Aufenthalts am oder in der Nähe des Veranstaltungsortes: (a) keine Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten, einschließlich (ohne Einschränkung) Zeitungen, Zeitschriften, Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder andere Waren; oder (b) kostenlose Artikel oder politische, religiöse, wohltätige, kommerzielle, kommerzielle, werbliche oder kommerzielle Artikel zu verteilen oder zu verschenken oder zu versuchen, zu verteilen oder zu versuchen, sie zu verteilen oder zu verschenken oder zu versuchen, diese zu verteilen oder zu verschenken. Werbematerial oder andere Dokumente.
Medien und Aufzeichnungen
40. Jeder Ticketinhaber, der an der Veranstaltung teilnimmt, erklärt sich unwiderruflich und bedingungslos damit einverstanden, dass seine Stimme, sein Bild und sein Abbild mit beliebigen Mitteln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Audio-, Bild- und Tonaufnahmen durch Fernsehkameras und Fotografen) aufgenommen werden, während er am oder um den Veranstaltungsort anwesend ist; (b) stimmt der unbefristeten Übertragung und Nutzung durch den Veranstalter, seine Geschäftspartner und alle Lizenznehmer oder Bevollmächtigten des Veranstalters zu ihre Stimme, ihr Bild und ihr Abbild, aufgenommen während ihrer Anwesenheit am oder um den Veranstaltungsort, kostenlos, mit der Anzeige von live oder aufgezeichneten Videos, Sendungen, Übertragungen oder sonstigen Verbreitungen oder Aufzeichnungen, Fotos oder anderen aktuellen und/oder zukünftigen Medientechnologien im größtmöglichen Umfang; (c) erkennt an und stimmt zu, dass der Veranstalter der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Urheberrechte und aller anderen geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art an und an allen am Veranstaltungsort aufgenommenen Ton- oder Bildaufnahmen ist, einschließlich künftiger Rechte an solchen Aufnahmen oder an daraus abgeleiteten Werken; (d)) stimmt hiermit unwiderruflich zu, weltweite und unbefristete Nutzung, Offenlegung, Reproduktion, Übertragung, Ausstellung, Kommunikation, Vermietung, Anpassung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen, die innerhalb des Veranstaltungsortes aufgenommen wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Aufnahmen, die vom Ticketinhaber gemacht wurden): (i) in welcher Form der Veranstalter es für angemessen hält (einschließlich der Herstellung von Verzerrungen, Ergänzungen oder Änderungen an diesem Werk oder Gegenstand oder einer Bearbeitung davon), oder zu irgendeinem Teil dieses Werkes oder Gegenstands (oder einer solchen Bearbeitung); und (ii) ohne jegliche diesbezügliche Identifizierung des Ticketinhabers; und (iii) hiermit
überträgt dem Veranstalter bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte, einschließlich des Urheberrechts und anderer geistiger Eigentumsrechte, an allen Ton- oder Bildaufnahmen, die der Ticketinhaber am Veranstaltungsort gemacht hat. Falls auf solchen Bildern eine Person prominent zu sehen ist, wird der Veranstalter angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Zustimmung dieser Person einzuholen, bevor diese Bilder veröffentlicht werden. Ist dies jedoch nicht möglich, gilt der Zutritt zum Veranstaltungsort als Zustimmung.
41. Der Veranstalter betreibt in und um den Veranstaltungsort CCTV-Kameras, die zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit und Kriminalprävention überwacht und aufgezeichnet werden. Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen können der Veranstalter und/oder der Veranstalter selbst Informationen über Personen verwenden oder den Behörden zur Verfügung stellen, sofern dies für die Verhütung oder Aufdeckung von Straftaten und die Festnahme oder Verfolgung von Straftätern erforderlich ist.
Rückerstattungen
42. Ticketinhaber erkennen an, dass Teile der Veranstaltung verzögert, unterbrochen, verschoben, verschoben oder abgesagt werden können. Der Veranstalter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ticketkäufer über solche Verzögerungen, Unterbrechungen, Verschiebungen, Verschiebungen oder Stornierungen so schnell wie möglich zu informieren. Tickets für bestimmte Veranstaltungstage können nicht gegen einen anderen Tag eingetauscht werden.
43. Andere Unterhaltungsangebote, die den sportlichen Aspekt der Veranstaltung ergänzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf DJs, Aufführungen, prominente Gäste und andere Unterhaltungsveranstaltungen, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Änderungen dieser Unterhaltung begründen für keinen Ticketkäufer ein Recht oder einen Anspruch auf Rückerstattung.
Daten
44. Die personenbezogenen Daten, die Ticketkäufer und andere Ticketinhaber dem Veranstalter und den offiziellen Verkaufsvertretern zur Verfügung stellen, werden, vorbehaltlich des geltenden Rechts, vom Veranstalter gemäß den Bestimmungen seiner Datenschutzrichtlinie (abrufbar unter www.vistalasvegas.com/privacy-policy) (die „Datenschutzrichtlinie“) verwendet, verarbeitet, gespeichert und übertragen. Zur Klarstellung: Solche personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter nicht für Marketingzwecke verwendet, es sei denn, der Ticketkäufer (für und in seinem eigenen Namen und/oder für seine/ihre Gäste) hat sich während des Ticketbuchungs-/Kaufvorgangs ausdrücklich dafür entschieden, solche Mitteilungen zu erhalten.
45. Jeder Ticketinhaber stimmt unwiderruflich und bedingungslos der Erfassung, Verwendung und Aufnahme in eine Datenbank durch oder im Namen des Veranstalters der vom Ticketkäufer und jedem anderen Ticketinhaber bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden lokalen Gesetzen zur Umsetzung dieser Bedingungen, einschließlich zu Verwaltungs-, Kommunikations-, Durchsetzungs- und Zugangskontrollzwecken, zu. Der Veranstalter kann personenbezogene Daten weitergeben, die für die ordnungsgemäße und effiziente Durchführung der Veranstaltung und die Durchsetzung seiner Rechte gemäß diesen Bedingungen allgemein und vernünftigerweise erforderlich sind. Der Ticketinhaber kann auf schriftliche Anfrage an den Veranstalter auf seine persönlichen Daten zugreifen und/oder diese korrigieren.
Haftung, Verzicht und Entschädigung
46. Der Veranstalter, der Veranstalter, ein offizieller Verkaufsagent, der Veranstaltungsort oder eine autorisierte Person haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung gemäß diesen Bedingungen, sofern diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
47. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER DER VERANSTALTER NOCH EIN OFFIZIELLER VERTRIEBSVERTRETER NOCH EINE AUTORISIERTE PERSON NOCH EIN FAHRER, TEAMMITGLIED ODER OFFIZIELLER, DER AN DER VERANSTALTUNG TEILNIMMT, FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN UND/ODER SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH (ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF) KÖRPERLICHE ODER PSYCHISCHE SCHÄDEN, PERSÖNLICHE SACHSCHÄDEN ODER JEGLICHE VERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTE ODER CHANCEN, INDIREKTE VERLUSTE ODER FOLGESCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN ODER SONSTIGE VERLUSTE UND/ODER SCHÄDEN, WIE AUCH IMMER DIESE SICH AUS DER VERANSTALTUNG ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE SICH AUS DER STORNIERUNG ERGEBEN ODER VERSCHIEBUNGEN DERSELBEN (IN JEDEM FALL) UND/ODER WÄHREND IHRER ANWESENHEIT AM VERANSTALTUNGSORT, UND, OHNE EINSCHRÄNKUNG AUF DAS VORSTEHENDE, ERKLÄRT SICH JEDER TICKETINHABER DAMIT EINVERSTANDEN, DASS KEINE ANSPRÜCHE, BESCHWERDEN ODER VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VORSTEHENDEN EINGEREICHT WERDEN.
48. JEDER TICKETINHABER STELLT DEN VERANSTALTER, DIE OFFIZIELLEN VERKAUFSVERTRETER UND ALLE AUTORISIERTEN PERSONEN VON ALLEN ERLITTENEN ODER ENTSTANDENEN VERLUSTEN, SCHÄDEN UND HAFTUNGEN, EINSCHLIESSLICH (OHNE EINSCHRÄNKUNG) KÖRPERLICHER ODER PSYCHISCHER SCHÄDEN, PERSÖNLICHER VERMÖGENSSCHÄDEN, ENTGANGENER GEWINNE, GESCHÄFTE ODER CHANCEN, INDIREKTER VERLUSTE ODER FOLGESCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN ODER SONSTIGER VERLUSTE UND/ODER SCHÄDEN, WIE AUCH IMMER DIESE ENTSTEHEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE KOSTEN DER DURCHSETZUNG ODER VERSUCHTEN DURCHSETZUNG DIESER BEDINGUNGEN), SCHADLOS ZU HALTEN. VON IRGENDEINEM VON IHNEN IN VERBINDUNG MIT, RESULTIEREND AUFGRUND ODER AUFGRUND EINES VERSTOSSES DES TICKETINHABERS GEGEN EINE DIESER BEDINGUNGEN.
Diverses
49. Nichts in diesen Bedingungen beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte eines Ticketinhabers als Verbraucher.
50. Diese Bedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen dieser Bedingungen können von TBA oder offiziellen Handelsvertretern zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen der englischen Version dieser Bedingungen und deren Übersetzung in eine andere Sprache hat die englische Version dieser Bedingungen Vorrang.
51. Der Ticketinhaber darf die auf einem Ticket enthaltenen Symbole, Marken, Logos und/oder geistiges Eigentum nicht verwenden, ändern, kopieren oder anderweitig damit umgehen.
52. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen oder Ergänzungen der Veranstaltungsordnung). Eine vollständige Kopie der neuesten Version der Bedingungen (in der jeweils geänderten Fassung) ist auf der Event-Website und auf Anfrage beim Veranstalter erhältlich.
53. Jede der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen ist einzeln durchsetzbar. Ungeachtet der Tatsache, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise von einem zuständigen Gericht in jeder Hinsicht für nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden können, werden die fraglichen Bestimmungen (oder Teile davon, je nach Fall) im erforderlichen Umfang abgetrennt, und die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der fraglichen Bestimmung (en) (sofern zutreffend) bleiben bestehen volle Kraft und Wirkung.
54. Diese Bedingungen (einschließlich der Regeln für den Veranstaltungsort) und die Datenschutzrichtlinie stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und den einzelnen Ticketinhabern dar, und keiner von beiden hat Ansprüche oder Rechtsmittel in Bezug auf Aussagen, Zusicherungen, Garantien oder Zusagen, die von oder im Namen des anderen in Bezug auf diese Bedingungen abgegeben wurden und die nicht ausdrücklich in diesem Dokument dargelegt sind.
55. Das Versäumnis oder die Verzögerung der Ausübung eines Rechts (ganz oder teilweise) gemäß diesen Bedingungen durch den Veranstalter stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und schränkt auch keine weitere Ausübung dieses Rechts ein. In dem Maße, in dem der Veranstalter durch Umstände, die sich seiner angemessenen Kontrolle entziehen, daran gehindert oder verzögert wird, einer seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachzukommen, ist der Veranstalter (oder gegebenenfalls ein Dritter) von jeder Haftung gegenüber Ticketinhabern für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer solchen Verpflichtung (en) befreit.
56. Keine Person, die nicht Partei dieser Bedingungen ist, hat Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999.
57. Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit außervertraglichen Verpflichtungen), unterliegen englischem Recht und alle Streitigkeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Teilnahme eines Ticketinhabers an der Veranstaltung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Veranstalter das Recht vor, ein Gerichtsverfahren vor einem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Beklagten einzuleiten. Dieses Verfahren unterliegt englischem Recht und ist entsprechend auszulegen.